Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4055
OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293 295 § 633 Abs. 3
    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzug mit der Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer mit Nachbesserung im Verzug: Entfällt damit sein Nachbesserungsrecht? (IBR 1998, 476)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1030
  • BauR 1998, 1011
  • BauR 1998, 641 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten ist auch nicht deshalb entbehrlich geworden, weil, der Beklagte wegen Unzuverlässigkeit des Klägers nicht mehr das Vertrauen zu haben braucht, dieser werde die Mängel ordnungsgemäß beheben (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 287/82

    Erfordernis der Fristsetzung nach Betriebsaufgabe durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Koblenz, 05.10.1995 - 5 U 1229/94

    Voraussetzungen des Verzuges mit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Hamm, 05.11.1991 - 26 U 23/91

    Wann liegt Verzug mit Mängelbeseitigung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1979 - 21 U 32/79

    Mängelbeseitigung nach Verlust des Nachbesserungsrechts des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Dem Annahmeverzug des Beklagten, durch den ein etwaiger Verzug des Klägers mit der Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten beendet worden ist, steht nicht entgegen, daß der Verzug des Klägers allenfalls durch eine endgültige Erfüllungsverweigerung eingetreten ist (vgl. 21. Zivilsenat des OLG Düsseldorf Baurecht 1980, 75, 76).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Die Beklagte hat den Klägern trotz angemessener Fristsetzung bis zum Ablauf der Frist (und zudem auch bis zuletzt) keine Nacherfüllungsmaßnahmen in hinreichender und damit in einen Annahmeverzug der Kläger begründenden Weise angeboten (vgl. OLG Düsseldorf, - Senat - Urteil vom 20.03.1998, 22 U 159/97, NJW-RR 1998 1030), die nach Art und Umfang den vorstehenden Anforderungen entsprechen.
  • LG Düsseldorf, 09.09.2014 - 16 O 252/10

    "Mangel wird von hier aus nicht anerkannt": Keine Fristsetzung erforderlich!

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von demjenigen, wie er der - von der Beklagten wiederholt zitierten - Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.03.1998, 22 U 159/97, zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Der Verzug des Schuldners wird geheilt, wenn dieser dem Gläubiger die Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbietet (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 284 BGB , Rdn. 28; Senatsurteil vom 20.3.1998 - 22 U 159/97 - BauR 1998, 1011 = OLGR 1998, 359 = NJW-RR 1998, 1030 ).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 43/12

    Kostenbeschwerde in Gewaltschutzverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde; Vorrang

    Es kann dahinstehen, ob insoweit die Voraussetzungen für eine Abtrennung nach § 20 FamFG gegeben waren, ebenso, wenn man dies verneinen wollte, ob ein Fall vorliegt, der die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtigen Sachbehandlung nach § 20 FamGKG zur Folge haben könnte (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 1998, 1030; OLG Zweibrücken, JurBüro 2007, 322; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 21 GKG Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 227/98

    Vorläufigkeit des Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung; Nachträgliches

    Die gemäß § 633 Abs. 3 BGB entstandenen Rechte des Auftraggebers kann ein Auftragnehmer jederzeit wieder dadurch beenden, dass er seinen Verzug beseitigt, insbesondere indem er seinerseits den Annahmeverzug des Bestellers herbeiführt (BGH BauR 1990, 725; OLG Koblenz BauR 1996, 719 [OLG Koblenz 05.10.1995 - 5 U 1229/94] ; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1011, 1013 [OLG Düsseldorf 20.03.1998 - 22 U 159/97] ; Staudinger-Peters, BGB (1994), § 633 Rdn. 200 und § 634 Rdn. 10; Schulze-Hagen, IBR 1998, 476).
  • OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt zwar durch den Annahmeverzug des Bestellers (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 in BauR 1998, 1011 [OLG Düsseldorf 20.03.1998 - 22 U 159/97] bis 1013, zitiert nach juris).
  • KG, 14.04.2003 - 24 U 44/02

    Selbsthilferecht des Bestellers

    Der Kostenvorschussanspruch des Bestellers erlischt, wenn der Unternehmer dem Besteller die Mängelbeseitigung in geeigneter, den Annahmeverzug gemäß §§ 293, 294 BGB begründender Weise anbietet (OLG Oldenburg MDR 1999, 994; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1030).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht